Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heinz SANDERS GmbH
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe außerhalb des Onlineshop
Teil B: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe im Onlineshop
Teil C: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Gegenständen
Teil D: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kranarbeiten und Schwertransporte (BSK)
Teil E: ODR-Verordnung
Teil A
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe außerhalb des Onlineshop
Stand: 06.2021
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Heinz SANDERS GmbH mit Sitz in Papenburg (im Folgenden auch „Verkäufer“), und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link www.heinz-sanders.de/agb aufgerufen, mit Hilfe des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Käufer im Sinne der vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Angebotsbestätigung auf dem Postweg, per Fax oder elektronischer Post, spätestens aber mit der Lieferung der bestellten Ware.
(2) Alle zuvor gemachten Angaben wie Maße, Gewicht, Abbildungen und Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt worden, stellen jedoch keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie für die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der Sache dar. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sämtlichen anderen von uns erstellten Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Nur für Unternehmer gilt, dass die vom Verkäufer angegebene Maße und Gewichte mit den handelsüblichen Toleranzen gelten.
§ 3 Preise
Die von dem Verkäufer auf den Preislisten und in der Angebotsbestätigung aufgelisteten Preise gelten in Euro. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab dem Sitz des Verkäufers zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, Fracht- und Versandkosten und etwaiger Zollgebühren und weiterer Kosten. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tag des Vertragsschlusses gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen
(1) Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Vorkasse
- Barzahlung
- Kartenzahlung
- Nachname (zzgl. 9,80 EUR Nachnamegebühr)
- Überweisung
Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer:
- Rechnung
- SEPA-Lastschriftverfahren
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.
(3) Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Sämtliche Forderungen des Verkäufers werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit oder Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, sobald ihm eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird, die Leistung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
(5) Wenn der Artikel nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Artikel von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Artikels vorschlagen. Wenn kein vergleichbarer Artikel verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Artikels wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(6) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sobald ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzliche Versandkosten werden vom Verkäufer getragen.
(7) Versandweg und Versandmittel bleiben dem Verkäufer überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind nicht im Preis eingeschlossen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
(8) Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Käufer die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.
(9) Nur für Unternehmer gilt:
(a) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(c) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(d) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Zur Aufrechnung ist der Käufer nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Für Unternehmer wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts möglich ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
(2) Für Unternehmer gilt weiter:
(a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(d) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(e) Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer stets für den Verkäufer. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
(g) Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 7 Transportschäden
(1) Werden Artikel mit offensichtlichen Transportschäden ausgeliefert, so wird der Käufer, der Verbraucher ist, gebeten, solche Schäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglichen Kontakt zum Verkäufer unter der Rufnummer + 49 (0)4961 - 98 90 0 oder per E-Mail unter kontakt@heinz-sanders.de aufzunehmen. Verpflichtet ist der Käufer, der Verbraucher ist, hierzu nicht.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, der Verbraucher ist, keinerlei Konsequenzen. Der Käufer hilft dem Verkäufer aber, seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportsicherung geltend zu machen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmers ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Schutzrechte
Wird Ware in vom Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Vom Verkäufer übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(3) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.
Teil B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe im Onlineshop
Stand: Mai 2022
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese eSHOP-AGB gelten für alle zwischen der Heinz SANDERS GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Hermann Hebbelmann, Antoon Scholte-Aalbes, Jürgen Suntrup, Friederikenstr. 100, 26871 Papenburg, Telefon: +49 (0)4961 - 98 90 0, Telefax: +49 (0)4961 – 98 90 50, E-Mail: info(at)heinz-sanders(dot)de (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer über den Onlineshop des Verkäufers unter https://eshop.heinz-sanders.de/ abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Käufer im Sinne der vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Eine Lieferung der Waren erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland findet ausdrücklich nicht statt.
§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop unter eshop.heinz-sanders.de
(1) Die Artikeldarstellungen im Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
(2) Angebotsabgabe im Onlineshop eshop.heinz-sanders.de
Mit Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ gelangt ein von dem Käufer im Onlineshop ausgewählter Artikel in den virtuellen Warenkorb des Onlineshops als Vormerkung zu einem möglichen Vertragsschluss. Wenn für einen oder mehrere Artikel, die in den Warenkorb gelegt werden sollen, Mindestbestellmengen bzw. feste Verpackungseinheiten (VPE) bestehen, wird der Warenkorb automatisch auf die entsprechende Mindestbestellmenge bzw. feste Verpackungseinheit angepasst. Wenn der Käufer alle ausgewählten Artikel in den Warenkorb gelegt hat, kann er durch Anklicken des Buttons mit dem dargestellten Einkaufswagen in der oberen Navigationsleiste und einem Anklicken des Buttons „zum Warenkorb“ zum Warenkorb gelangen. Im Warenkorb kann der Käufer durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Anmelden“. Hier muss sich der Käufer anmelden und seine Kundendaten angeben. Wenn der Käufer bereits ein Kundenkonto beim Verkäufer besitzt, kann sich der Käufer mit seiner E-Mail- Adresse und seinem Passwort als Bestandskunde anmelden und seine Kundendaten werden direkt angezeigt. Ist der Käufer ein Neukunde, muss er an dieser Stelle des Bestellvorgangs seine Daten und ggf. eine abweichende Lieferadresse eingeben. Hat der Käufer seine Kundendaten abgerufen oder angegeben, kann er durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Zahlung/Versand“. Dort muss der Käufer durch Anklicken des entsprechenden Buttons eine für den konkreten Geschäftsvorgang freigegebene Zahlungsart und eine Versandart auswählen. Anschließend kann der Käufer durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Zusammenfassung“. Dort muss der Käufer jeweils durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass er die eSHOP-AGB gelesen, verstanden und akzeptiert und die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ kann der Käufer die Bestellung abschließen. Bis der Käufer den Button „Kaufen“ angeklickt hat, kann er jederzeit durch Anklicken der einzelnen Bestellschritte zu diesen Punkten im Bestellvorgang zurückgehen und mögliche Eingabefehler korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Kaufen“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages wird dann dem Verkäufer übermittelt. Dem Käufer wird die Bestellnummer mitgeteilt. Den Zugang der Bestellung teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich per E-Mail mit. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
(3) Der Verkäufer ist befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von zwei Tagen nach deren Zugang anzunehmen. Erst durch die Angebotsannahme des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.
(4) Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss und sendet dem Käufer die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Käufer zudem jederzeit auf der Internetseite des Verkäufers einsehen. Die vergangenen Bestellungen kann der Käufer im Kunden-LogIn-Bereich des Verkäufers einsehen, sofern er sich bei dem Verkäufer registriert und ein Kundenkonto eingerichtet hat.
§ 3 Preise
(1) Die auf den Artikelseiten des Onlineshops genannten Preise werden mit und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt und enthalten sonstige Preisbestandteile. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird darüber hinaus immer gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei.
§ 4 Versandkosten
(1) Die Versandkosten sowie die Art der Lieferung der Artikel werden dem Käufer während des Bestellvorgangs im Onlineshop angezeigt.
(2) Die Abholung der Artikel am Geschäftssitz des Verkäufers ist möglich. Kosten für die Lieferung fallen bei Abholung nicht an.
§ 5 Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt mit Standardpaketdiensten oder Spediteuren.
(2) Die Lieferung der Artikel erfolgt, sofern nicht anders im Onlineshop angegeben, innerhalb von fünf Tagen. Auf abweichende Lieferzeiten oder Nichtverfügbarkeit weist der Verkäufer auf der jeweiligen Artikelseite im Onlineshop und/oder persönlich hin.
(3) Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut durch den Käufer, bei Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Rechnung beginnt die Lieferfrist am Tag nach Vertragsschluss (Annahme des Angebots des Käufers durch den Verkäufer) und endet am darauffolgenden fünften Tag, sofern nicht für den Artikel eine abweichende Lieferzeit angegeben ist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (Mo-Fr.).
(4) Wenn der Artikel nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Artikel von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Artikels vorschlagen. Wenn kein vergleichbarer Artikel verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Artikels wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(5) Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern sich diese innerhalb des angegebenen Liefergebietes befindet. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
Nur für Unternehmer gilt:
(6) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(7) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(9) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(10) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(11) Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(12) Der Verkäufer haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Vor Beginn des Bestellvorgangs wird der Käufer im Onlineshop gesondert über die grundsätzlich im Onlineshop zugelassenen Zahlungsmittel informiert.
(2) Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit Versand der Artikel. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
(3) Bei Zahlung per Sofortüberweisung erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit Versand der Artikel. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München als Zahlungsdienstleister. Um den Rechnungsbetrag über Sofortüberweisung bezahlen zu können, muss der Käufer über ein für die Teilnahme an Sofortüberweisung frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber der SOFORT GmbH bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von der SOFORT GmbH durchgeführt und das Bankkonto des Käufers belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart Sofortüberweisung kann der Käufer im Internet unter https://www.sofort.com/ger-DE/kaeufer/su/so-funktioniert-sofort-ueberweisung/ abrufen.
(4) Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit Versand der Artikel. Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir bei Versendung der Ware Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
(5) Bei der Zahlungsart Vorkasse nennt der Verkäufer dem Käufer seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist dann sofort nach Vertragsabschluss fällig und zu zahlen, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
(6) Bei der Zahlungsart Rechnung ist die Rechnung binnen 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung der Ware fällig und zu bezahlen. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer im Onlineshop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
(7) Bei der Zahlungsart Barzahlung bei Abholung zahlt der Käufer den Rechnungsbetrag direkt bei Empfang der Ware.
(8) Ein Käufer, der Verbraucher ist, ist gemäß § 288 BGB bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an den Verkäufer zu zahlen. Bei gewerblichen Käufern/Unternehmern, gilt Satz 1 gemäß § 288 BGB mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher gilt:
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
Für Unternehmer gilt:
(2) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(5) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer stets für den Verkäufer. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
(8) Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(9) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 8 Widerrufsrecht für den Verbraucher
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Name: Heinz SANDERS GmbH
Anschrift: Friederikenstr. 100, 26871 Papenburg
Telefonnummer: +49 (0)4961 - 98 90 0
E-Mail-Adresse: info(at)heinz-sanders(dot)de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
Name: Heinz SANDERS GmbH
Anschrift: Friederikenstr. 100, 26871 Papenburg
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
---------------------------------Ende der Widerrufsbelehrung-----------------------------------
§ 9 Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
(1) Werden Artikel mit offensichtlichen Transportschäden ausgeliefert, so wird der Käufer gebeten, solche Schäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglichen Kontakt zum Verkäufer unter der Rufnummer + 49 (0)4961 - 98 90 0 oder per E-Mail unter kontakt@heinz-sanders.de aufzunehmen. Verpflichtet ist der Käufer hierzu nicht.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers keinerlei Konsequenzen. Der Käufer hilft dem Verkäufer aber, seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportsicherung geltend zu machen.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistung/Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Dem Käufer obliegt bei Verträgen über ein digitales Produkt eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung des Verkäufers, ob die digitale Umgebung des Käufers mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts kompatibel ist.
(3) Soweit der Verkäufer dem Käufer bei Verträgen über Waren mit digitalen Elementen oder bei digitalen Produkten Aktualisierungen schuldet, weist der Verkäufer den Käufer jeweils auf die Verfügbarkeit der Aktualisierung hin. Falls der Käufer die Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist nicht installiert, haftet der Verkäufer nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.
Nur für Unternehmer gilt:
(4) Der Verkäufer schuldet keine Bedienungs- und/oder Montageanleitungen. Sollte der Verkäufer dennoch Bedienungs- und/oder Montageanleitungen liefern, ist dies eine freiwillige Leistung des Verkäufers und begründet keine Rechtsansprüche des Käufers.
(5) Die objektive Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich allein aus den im Onlineshop hinterlegten Informationen; für eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers des Kaufgegenstands oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen).
(6) Der Verkäufer schuldet keine Aktualisierung der Software bei einer Ware mit digitalen Elementen oder bei digitalen Produkten. Sollte der Verkäufer dennoch Aktualisierungen liefern, ist dies eine freiwillige Leistung des Verkäufers und begründet keine Rechtsansprüche des Käufers.
(7) Mängelansprüche des Unternehmers als Käufer setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(8) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen eine längere Verjährungsfrist vorschreiben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme der Ware.
§ 11 Maße, Gewichte und Mengen
Nur für Unternehmer gilt:
Vom Verkäufer angegebene Maße und Gewichte gelten mit den handelsüblichen Toleranzen.
§ 12 Schutzrechte
Wird Ware in vom Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Vom Verkäufer übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 13 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 14 Schlussbestimmungen - Gerichtsstand
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.
(2) Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(4) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.
Muster – Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.)
An Heinz SANDERS GmbH Friederikenstr. 100 26871 Papenburg E-Mail: kontakt@heinz-sanders.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am(*) ____________________________________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________
_____________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
____________________________ Datum
(*) Unzutreffendes streichen. |
Teil C
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Gegenständen
Stand: 06.2021
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Heinz SANDERS GmbH mit Sitz in Papenburg (im Folgenden auch „Vermieter“), und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link www.heinz-sanders.de/agb aufgerufen, mit Hilfe des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
(2) Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages/Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax oder elektronischer Post, spätestens aber mit der Bereitstellung der Mietsache am Einsatz- oder Erfüllungsort. Art und Umfang der Vermietung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Vermieter nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
(2) Reservierungen erfolgen unverbindlich.
§ 3 Mietzeit
(1) Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder Anlieferung der Mietsache.
(2) Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich, wenn wir einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen. Ein Verlängerungsantrag muss uns rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.
(3) Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.
§ 4 Mietzins und Zahlungen
(1) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mieter überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen gelten unsere während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten. Sämtliche Angaben verstehen sich vorbehaltlich anderslautender Angaben zuzüglich der zu dem jeweils maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Miete wird grundsätzlich stündlich, täglich sowie monatlich bemessen und ist nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
(3) Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an uns zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
(4) Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Mieter nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
§ 5 Übergabe des Mietgegenstandes
(1) Wir überlassen dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand mitsamt den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen.
(2) Der Mieter ist ohne unsere Erlaubnis nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.
§ 6 Mängel des Mietgegenstandes
(1) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Hierzu unterzeichnet der Mieter oder eine von ihm beauftrage Hilfsperson ein Übernahmeprotokoll.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Mietsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(5) Die vorherigen Absätze finden keine Anwendung, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
(6) Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. Die Kosten der Mängelbeseitigung gehen zu unseren Lasten. Wir sind berechtigt, dem Mieter nach unserer Wahl einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
(7) Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
(8) Ist ein Mangel bei Vertragsschluss vorhanden, den wir zu vertreten haben, oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den wir zu vertreten haben, oder kommen wir mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
(2) Verzögert der Mieter die Abnahme schuldhaft, sind wir zum Schadensersatz berechtigt. Im Falle nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.
(3) Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere etwa erforderliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache auf seine Kosten rechtzeitig einzuholen.
(4) Der Mieter hat ferner alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
(5) Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet,
- vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen und die Vorgaben zu beachten,
- den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ihn vor Überanspruchung in jeglicher Hinsicht zu schützen,
- für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen (z.B. Verwendung geeigneter Betriebsstoffe),
- geeignete und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Mietgegenstand gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu schützen.
(6) Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
§ 8 Rückgabe des Mietgegenstandes
(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und ggf. vollgetankt mit allen Zubehörteilen zurückzugeben.
(2) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(3) Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 7 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so teilen wir dem Mieter dies unverzüglich mit und geben ihm Gelegenheit zur Nachprüfung. Für die Dauer, die zur Durchführung der Reparatur erforderlich ist, können wir die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Daneben trägt der Mieter die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Die Kosten werden dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
(4) Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des Mietgegenstandes sowie über die Reparaturzeit und Kosten, so ist der Mietgegenstand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige fertigt hierzu ein Gutachten an. Die daraus resultierenden Kosten tragen die Parteien zu gleichen Teilen.
(5) Sollte eine Einigung über die Person des Sachverständigen nicht möglich sein, so ist der Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk wir unseren Sitz haben, zu benennen.
§ 9 Kündigung
(1) Für den auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag ist für beide Parteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Mieter ohne unsere vorherige Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,
- bei einer Untersuchung nach § 7 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung erheblich gefährdet ist und der Mieter trotz Abmahnung keine Abhilfe geschaffen hat.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 Haftungsbegrenzung
(1) Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mietsache übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
§ 11 Kaution
Hat der Mieter uns eine Kaution gestellt, so sind wir berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit den ihr aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vermieter und dem Mieter der Sitz des Vermieters.
Teil D
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kranarbeiten und Schwertransporte (BSK)
Stand: 16.11.2020 (AGB-BSK Kran + Transporte 2020)
I. ALLGEMEINER TEIL
1.1. Anwendungs-/Geltungsbereich
Allen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]).
1.2. Wesentliche Vertragspflichten
Die wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
2. Kranleistungen im Sinne dieser Bedingungen werden in zwei Leistungstypen erbracht:
2.1. Leistungstyp 1 – Krangestellung
Krangestellung bezeichnet die Überlassung von Hebezeugen samt Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition.
2.2. Leistungstyp 2 – Kranarbeit
Kranarbeit ist Güterbeförderung, insbesondere das Anheben, Bewegen und die Ortsveränderung von Lasten und/oder Personen zu Arbeitszwecken mit Hilfe eines Hebezeuges, und bezeichnet die Übernahme eines oder mehrerer vereinbarter Hebemanöver durch den Auftragnehmer nach dessen Weisung und Disposition. Hierzu zählt insbesondere auch der isolierte Schwergutumschlag mit Hilfe eines Kranes.
3. Transportleistungen
Transportleistung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie die Bewegung oder Ortsveränderung von Gütern insbesondere mittels besonderer Transporthilfsmittel wie z.B. Schwerlastroller, Panzerrollen, Wälzwagen, Hebeböcke, Luftkissen, hydraulischen Hubgerüsten und Hubportalen, o. ä. (sog. Flur- und Quertransporte), einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden transportbedingten Zwischenlagerung. Schwergut wird regelmäßig unverpackt und unverplant transportiert. Das Verpacken und Verplanen des Ladegutes sowie Laden, Stauen und Zurren und das Entladen schuldet der Auftragnehmer – außer bei Seefracht
– nur, wenn dies vereinbart ist. Bei Schiffsbeförderungen ist der Auftraggeber mit offener Decksverladung einverstanden.
4. Grobmontagen und -demontagen, sonstige Zusatzleistungen
4.1. Grobmontagen und -demontagen
Diese sind, sofern vereinbart, Bestandteile der Kran- oder Transportleistung. Darunter fällt das Zusammenfügen oder Zerlegen sowie das Befestigen oder Lösen des Ladegutes für Zwecke der Transportvorbereitung oder -abwicklung. Für darüber hinausgehende Montageleistungen (Endmontage, Probelauf, Feinjustierungen etc.) gelten die BSK-Montagebedingungen jeweils n. F.
4.2. Zusatzleistungen
Dies sind alle gesondert zu vergütenden Leistungen, die nicht direkt zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören, das gesamte Leistungsspektrum jedoch abrunden, wie z. B. alle verkehrslenkenden Maßnahmen, bauliche Veränderungen oder statische Berechnungen von Verkehrswegen, Streckenprüfungen, Polizeibegleitungen.
5. Einsatzstellenbesichtigung
Ergebnisse von Einsatzstellenbesichtigungen und besondere Vereinbarungen, z. B. über Be- und Entladeort, Kranstandplatz, sollen von den Parteien protokolliert werden.
6. Auflösende Bedingungen des Vertrages – öffentlich-rechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen
Die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie Kranverbringungen im öffentlichen Straßenverkehr bedarf der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörde, insbesondere gemäß §§ 29 III und 46 I Nr. 5 StVO sowie § 70 I StVZO und gegebenenfalls weiterer Sondernutzungsgenehmigungen nach Straßen- und Wegerecht sowie anderer notwendiger öffentlich- rechtlicher Genehmigungen. Die unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge sind auflösend bedingt und enden, sofern die Erlaubnis oder Genehmigung durch die zuständige Behörde versagt wird. Vergütungsansprüche für die bis dahin erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.
7. Verkehrslenkende Maßnahmen und Nebenbestimmungen
Sofern verkehrslenkende Maßnahmen (Polizeibegleitung, Hilfspolizei, Verwaltungshelfer, beliehene Unternehmen etc.) oder sonstige Auflagen und Nebenbestimmungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und/oder zum Schutz der Straßenbausubstanz behördlich verfügt werden, stehen die unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge auch unter der auflösenden Bedingung der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Sicherungskräfte und der rechtzeitigen Umsetzbarkeit der behördlichen Sicherungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die notwendigen behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtzeitig nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu beantragen und den Auftraggeber unverzüglich über solche Auflagen und Nebenbestimmungen zur Transportdurchführung zu informieren, die den Transportablauf erschweren oder behindern könnten. Es gilt hierzu das BSK-Merkblatt:
„Verkehrslenkende Maßnahmen“ jeweils n. F.
8. Nachunternehmer und Wechsel des Verkehrsträgers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, andere Unternehmen und/oder Verkehrsträger zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Vertragsbeendigung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zu lösen, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art und trotz aller zumutbaren Anstrengungen zur Schadensverhütung wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sind. Der Ausschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Auftragnehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Frachtführers) nicht beachtet hat. Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet, bei Transportleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Regelungen zu unvermeidbaren Leistungshindernissen, witterungsbedingte Unterbrechungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einsatz bei Gefahr für Ausrüstung, Ladegut, Personal und/oder Dritte sofort zu unterbrechen. Er verliert seinen Anspruch auf Entgelt nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Hemmnisse trotz zumutbarer Anstrengungen und äußerster Sorgfalt nicht abwendbar waren.
Witterungsbedingte Unterbrechungen mindern den Anspruch auf Entgelt nicht.
11. Umfang der Leistung
Maßgebend für die Leistung des Auftragnehmers sind der Kran-, Krangestellungs- oder Transportvertrag bzw. die Vereinbarungen im internationalen Frachtbrief. Der Auftragnehmer schuldet das jeweils für die einzelnen Leistungen nach den Ziffern 2 bis 4 Erforderliche. Darüber hinausgehende Leistungen oder Tätigkeiten im weiteren Sinne sind entweder zu vereinbaren oder nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen im Wege von Vertragsänderungen neuer Inhalt des Vertrages. Nur wenn es vereinbart ist, stellt der Auftragnehmer darüber hinaus auch notwendiges Anschlag-, Einweis- und sonstiges Personal auf Kosten des Auftraggebers.
Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die relevanten Gerätedaten, wie
z. B. Rad-, Ketten- und Stützdrücke und die hieraus auftretenden Bodenbelastungen.
II. BESONDERER TEIL
1. Abschnitt
Krangestellung
12. Pflichten des Auftragnehmers und Haftung
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer schuldet die Überlassung eines für den Auftrag geeigneten Hebezeuges, das nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Regeln der Technik und des Arbeitsschutzes geprüft sowie betriebsbereit ist. Der Auftragnehmer schuldet weder das Anschlagen
der Last noch die Gestellung geeigneter Anschlagmittel, wie z. B. Anschlagketten, -seile, Hebebänder, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart. Für das überlassene Personal
haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der geltenden Grundsätze zum Auswahlverschulden. Außer im Falle offenkundiger Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zu machenden Angaben, insbesondere zu Gewicht, Maßen, Mengen und sonstigen relevanten Besonderheiten der zu befördernden Lasten, nachzuprüfen oder zu ergänzen.
12.1. Haftungsausschluss
Eine Haftung, insbesondere für die nicht rechtzeitige Gestellung, ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Unruhen, kriegerischen oder terroristischen Akten, Streik und Aussperrung, Blockaden von Beförderungswegen, witterungsbedingten Umständen, Straßensperrung sowie sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen.
12.2. Haftungsbegrenzung
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Gestellung, begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
2. Abschnitt
Kranarbeit und Transportleistungen
13. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm erteilten Aufträge mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und technischen Möglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Regeln der Technik ordnungsgemäß und fachgerecht auszuführen.
14. Auswahl von Transportmittel, Hebezeug und Personal
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, insbesondere geeignete Transportmittel und Hebezeuge, die betriebsbereit, betriebssicher und nach den geltenden Bestimmungen geprüft sind, zum Einsatz zu bringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, insbesondere geeignetes Bedienungspersonal (Kranführer und Kraftfahrer), das mit der Bedienung des Transportmittels bzw. des Hebezeuges vertraut ist, einzusetzen.
15. Haftung des Auftragnehmers
15.1. Grundregelung
Es gelten in diesem Abschnitt die gesetzlichen Vorschriften über das Frachtgeschäft. Die Haftung des Auftragnehmers während der Obhut ist für Güterschäden – außer in Fällen des qualifizierten Verschuldens gemäß § 435 HGB – begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes.
Bei Seebeförderung haftet der Auftragnehmer für Güterschäden mit 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung oder maximal 666,67 SZR pro Packstück oder Einheit, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei nationalen Binnenschiffstransporten haftet der Auftragnehmer mit maximal 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Entsprechendes gilt bei Multimodaltransporten mit Schiffsbeförderungsanteil, wenn der Schadensort unbekannt ist.
15.2. Haftungserweiterungen zugunsten des Auftraggebers
Zugunsten des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer in Abweichung von Ziffer 15.1 für Güterschäden bis zum Betrag von 600.000,00 € sowie für sonstige Vermögensschäden, für die dem Grunde nach gesetzlich gehaftet wird, bis zum Betrag von 125.000,00 €, jeweils pro Schadenereignis unter Wegfall der summenmäßigen Haftungsbegrenzungen. Für darüber hinausgehende Schadensbeträge gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15.3. Haftungsausschlüsse bei Seebeförderungen und internationalen Binnenschiffsbeförderungen
15.3.1. Seebeförderung
Gemäß § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist vereinbart, dass der Auftragnehmer in seiner Stellung als Verfrachter ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegend im Interesse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord eines Schiffes entstanden ist.
15.3.2. Internationale Binnenschiffsbeförderungen
Der Auftragnehmer als Frachtführer oder ausführender Frachtführer haftet gemäß Artikel 25 Abs. 2 CMNI auch nicht, wenn der Schaden
- durch eine Handlung oder Unterlassung des Schiffsführers, Lotsen oder sonstiger Personen im Dienste des Schiffes oder eines Schub- oder Schleppbootes bei der nautischen Führung oder der Zusammenstellung oder Auflösung eines Schub- oder Schleppverbandes verursacht wurde, vorausgesetzt, der Frachtführer hat seine Pflichten nach Artikel 3 Absatz 3 CMNI hinsichtlich der Besatzung erfüllt, es sei denn, die Handlung oder Unterlassung wird in der Absicht, den Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde;
- durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes verursacht wurde, ohne dass nachgewiesen wird, dass das Feuer oder die Explosion durch ein Verschulden des Frachtführers, des ausführenden Frachtführers, oder ihrer Bediensteten oder Beauftragten oder durch einen Mangel des Schiffs verursacht wurde,
- auf vor Beginn der Reise bestehende Mängel seines oder eines gemieteten oder gecharterten Schiffes zurückzuführen ist, wenn er beweist, dass der Mangel trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt vor Beginn der Reise nicht zu entdecken war.
15.4. Haftungsbegrenzungen
Im Übrigen, außerhalb der Obhut des Auftragnehmers sowie für sonstige Pflichtverletzungen gilt:
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
16. Höherwertdeklaration
Sofern der Auftraggeber einen höheren Betrag als in Ziffer 15.2 wünscht, so ist vor Auftragserteilung eine ausdrückliche Vereinbarung darüber zu treffen und der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kosten einer entsprechenden Versicherung für die höhere Haftung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
17. Versicherung des Gutes
17.1. Verlangen nach Güterversicherung
Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt. Die bloße Wertangabe ist nicht als Auftrag zur Versicherung zu verstehen.
17.2. Besondere Regelungen bei Güterversicherung
Durch die Entgegennahme des Versicherungsscheines (Police) übernimmt der Auftragnehmer nicht die Pflichten, die dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer obliegen, jedoch hat der Auftragnehmer alle üblichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches zu treffen.
17.3. Vereinbarung üblicher Versicherungsbedingungen
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen versichert der Auftragnehmer zu den an seinem Firmensitz üblichen Versicherungsbedingungen auf Kosten des Auftraggebers.
3. Abschnitt
Pflichten des Auftraggebers und Haftung
18. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers und Mitwirkung des Auftragnehmers
Der Auftraggeber hat alle technischen Voraussetzungen, die für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr zu schaffen und während des Einsatzes aufrechtzuerhalten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, das zu behandelnde Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, die Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (z. B. Schwerpunkt, Art des Materials) sowie im Falle von Kranleistungen die Anschlagpunkte rechtzeitig und richtig anzugeben. Der Auftraggeber schuldet das Anschlagen der Last und stellt die geeigneten Anschlagmittel, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Insbesondere hat der Auftraggeber umfassend sein Sonderwissen sowie nicht allgemein bekannte Informationen (nebst Unterlagen und Dokumenten) schriftlich weiterzugeben.
Angaben und Erklärungen Dritter, deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat, soweit erforderlich, über die in Ziffer 11 geregelten Informationspflichten hinaus den Auftraggeber zu unterstützen und dazu die in den nachfolgenden Ziffern geregelten einzelnen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
19. Besondere Pflichten betreffend Zufahrten
Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen und den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstückes ergeben können, freizustellen.
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Baustraßenanbindung aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
20. Besondere Pflichten bezüglich Bodenverhältnissen, Zuwegungen, Kranarbeitsplatz, Einsatzstelle
20.1. Bodenverhältnisse am Einsatzort und Zuwegungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zuwegungen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und die in Ziffer 11 geregelten Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
20.2. Hinweis auf besondere Risiken
Der Auftraggeber hat stets auf besondere Risiken hinzuweisen und diese entweder selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, soweit sie aus der Sphäre des Auftraggebers stammen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Angaben zu machen, die notwendig sind, damit der Auftragnehmer die besonderen Erfordernisse hinreichend beurteilen kann.
20.3. Bodenbeschaffenheit
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Be- und Entladeort bzw. an der Einsatzstelle sowie an den Zuwegungen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Gegebenenfalls hat der Auftragnehmer auch Hinweise zu Möglichkeiten der Bodenuntersuchung bei unbekannter Bodenbeschaffenheit sowie Hinweise zur Ermöglichung der Bodenbeschaffenheit für einen sicheren Betrieb zu geben. Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm als Betreiber typischerweise bekannt sind, soweit der Auftraggeber dieser erkennbar bedarf.
20.4. Baufeld
Hinsichtlich der Einsatzstelle und Zuwegung hat der Auftraggeber, soweit nötig, in Abhängigkeit insbesondere von den mitgeteilten Rad-, Ketten- und Stützdrücken, das mögliche Baufeld in einem geeigneten Umfang herzustellen. Sofern der Auftragnehmer vom vereinbarten, angewiesenen oder erkennbaren Baufeld abweichende Stellplätze nutzen will, hat er den Auftraggeber insoweit hinzuzuziehen und die Geeignetheit im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber festzustellen.
20.5. Schächte, Hohlräume oder andere nicht erkennbare Hindernisse
Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zuwegungen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von Frei- und Oberleitungen, unterirdischen Kabeln, Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen oder auf andere nicht erkennbare Hindernisse, die die Stand- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge und eingesetzten Geräte am Einsatzort beeinträchtigen könnten, hat der Auftraggeber hinzuweisen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf typische, in der konkreten Lage auftretende Risiken hin, wie Schächte oder Hohlräume bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, soweit der Auftraggeber erkennbar solcher Hinweise bedarf oder diesbezüglich ausdrücklich fragt. Auf besondere Gefährdungslagen, die sich bei Durchführung der Kran- oder Transportleistung hinsichtlich des zu befördernden Gutes und des Umfeldes ergeben können (z.B. Gefahrgut, Kontaminationsschäden) hat der Auftraggeber hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch hierbei die ihm als Betreiber möglichen Hinweise, z. B. auf ihm bekannte typische und besondere Risiken, zu geben, soweit dem Auftraggeber diese nicht erkennbar bekannt sind.
20.6. Angaben des Auftraggebers
Unter Beachtung des Vorstehenden darf sich der Auftragnehmer auf jedwede Angaben des Auftraggebers hinsichtlich der Bodenverhältnisse verlassen und ist nicht zur Nachprüfung der zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet, es sei denn, es liegt eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vor oder aus der Natur der Sache ergibt sich, dass Besonderheiten der Bodenverhältnisse vorliegen.
21. Weisungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne Zustimmung des Auftragnehmers dem von ihm eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen oder dem Vertragszweck zuwiderlaufen.
22. Haftung des Auftraggebers
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere seine Vorbereitungs-, Hinweis- und Mitwirkungspflichten, so haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für jeden daraus entstehenden Schaden. Die Vorschrift des § 414 Absatz 2 HGB bleibt hiervon unberührt. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Pflichten des Auftraggebers herrühren, hat er den Auftragnehmer freizustellen. Für den Fall der Inanspruchnahme des Auftragnehmers nach dem Umweltschadensgesetz oder anderen vergleichbaren öffentlich- rechtlichen, nationalen oder internationalen Vorschriften hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis in vollem Umfang freizustellen, sofern dieser den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt für beide Parteien hiervon unberührt.
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
23. Regelungen zu Vergütung inklusive Rechnungsstellung, Aufrechnung / Zurückbehaltung, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers
23.1. Grundlagen der Vergütung
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte und nicht zu vertreten hat, insbesondere für Gebühren und Kosten für behördliche Aufwendungen sowie alle Beschaffungskosten und Kosten, die durch behördliche Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen entstehen, z. B. für Polizeibegleitung, für Verwaltungshelfer, für zivile Begleitung, und sonstige Kosten für behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Erfüllung des Auftrages unverzüglich nach Rechnungserhalt zu begleichen, soweit bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde.
23.2. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
23.3. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in den Ziffern 2 bis 4 genannten Tätigkeiten gegenüber dem Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht jedoch nicht über das gesetzliche Frachtführer- bzw. Vermieterpfandrecht und das allgemeine Zurückbehaltungsrecht hinaus.
Hinsichtlich eines Pfand- und Zurückbehaltungsrechts wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen gilt § 366 Abs. 3 HGB.
Der Auftragnehmer darf ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nur ausüben, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Auftragnehmers gefährdet.
An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist für die Androhung des Pfandverkaufs von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von einer Woche.
Der Auftraggeber ist berechtigt, der Ausübung des Pfandrechts zu widersprechen, wenn er dem Auftragnehmer ein hinsichtlich der Forderung gleichwertiges Sicherungsmittel, z. B. eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, einräumt. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte.
24. Deutsches Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.
25. Regelungen zur Schriftform
Soweit für Erklärungen die Schriftform verlangt wird, steht ihr die elektronische Kommunikation und jede sonst lesbare Form gleich, sofern sie den Aussteller erkennbar macht.
Hinweis zur wirksamen Einbeziehung der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) in Verträge
Die AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) finden Anwendung auf Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen. Transportleistungen im Sinne dieser AGB-BSK Kran + Transport 2020 ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie die Bewegung oder Ortsveränderung von Gütern, insbesondere mittels besonderer Transporthilfsmittel einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden transportbedingten Zwischenlagerungen. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich bei innerdeutschen Binnenverkehren auf der Straße oder im gebrochenen Verkehr neben den gesetzlichen Vorschriften über das Frachtrecht im Handelsgesetzbuch, soweit letztere nicht zwingend sind.
Hinsichtlich der Einbeziehung der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) in Verträge gilt es, Folgendes zu beachten:
- Für die Einbeziehung der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) reicht es aus, wenn sie Bestandteil der allgemeinen Vertragserklärungen werden.
- Für die Einbeziehung der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) in einen Vertrag reicht es regelmäßig aus, dass das Transportlogistikunternehmen als Auftragnehmer bei Vertragsabschluss erkennbar darauf hinweist, dass die AGB-BSK Vertragsinhalt werden sollen, und der Auftraggeber nicht widerspricht.
- Es ist nicht notwendig, dem Auftraggeber (einem Kaufmann) den vollständigen Text der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Jedes Transportlogistikunternehmen sollte dennoch überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, seine Kunden über die Neufassung der AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) zu informieren. Denn auf diese Weise kann das Unternehmen dokumentieren, dass eine geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen soll. Bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr definiert § 312i Abs. 1 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) allerdings weitergehende Anforderungen. Danach hat der Verwender dem Vertragspartner die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen und damit auch die AGB-BSK Kran + Transport 2020 (in der Fassung vom 16.11.2020) bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Bei Vertragsabschluss mit Ausländern ist ein Hinweis in der Vertragssprache oder in einer anderen Vertragssprache, die der Vertragspartner versteht, ausreichend. In der Regel dürfte hier ein Hinweis in englischer Sprache genügen.
- Der Einbeziehungshinweis könnte wie folgt gestaltet werden:
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran + Transport) in der jeweils neuesten Fassung (n. F.). Für die Vermietung von Hubarbeitsbühnen und Gabel- sowie Teleskopstapler gelten die AGB-BSK Bühne + Stapler (n. F.) und für die Durchführung von Schwermontagen (außer Grobmontagen) gelten die BSK-Montagebedingungen (n. F.). Unsere Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Außerdem finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet auf unserer Homepage: www.heinz-sanders.de/agb
In englischer Sprache:
We work exclusively on the basis of the General Terms and Conditions of the German Federal Working Group for Heavy Haulage and Crane Work (AGB-BSK Crane + Haulage) in the respective latest version (new version). The AGB-BSK Platform + Forklift (new version) shall apply for the rental of lifting platforms and forklift trucks as well as telescopic forklifts and the BSK Assembly Terms and Conditions (new version) shall apply for the execution of heavy assembly work (except rough assemblies). Our General Terms and Conditions of Business are available for inspection in our office and will be sent to you upon request. In addition, you can find our General Terms and Conditions in the internet on our homepage: www.heinz-sanders.de/agb
Teil E
ODR-Verordnung
Aufgrund der ODR-Verordnung müssen in der EU niedergelassene Unternehmer, welche Online-Kaufverträge oder Onl ine- Dienstleistungsverträge anbieten sowie in der EU niedergelassene Online-Markplätze auf ihrer Webseite einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) bereitstellen: http://ec.europa.eu/consumers/odr